Rechtliches in der Innenarchitektur: Geschützte Begriffe, Bauvorlagen und mehr
- Miro Müller
- 18. Nov. 2024
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 26. Feb.
In der Innenarchitektur ist es wichtig, sowohl kreative als auch rechtliche Aspekte zu berücksichtigen, um Projekte erfolgreich und rechtssicher umzusetzen. In diesem Beitrag gehen wir auf einige wichtige rechtliche Fragen ein, die Innenarchitekten betreffen, wie den geschützten Begriff „Innenarchitekt“, relevante Gesetzestexte und die Bedeutung der Architektenkammer.

Ist der Berufsbegriff "Innenarchitekt" gesetzlich geschützt in Deutschland?
Ja, der Begriff „Innenarchitekt“ ist in Deutschland gesetzlich geschützt. Nur Personen, die ein entsprechendes Studium der Innenarchitektur abgeschlossen und sich in die Architektenkammer ihres Bundeslandes eingetragen haben, dürfen sich offiziell „Innenarchitekt“ nennen. Diese Regelung stellt sicher, dass Innenarchitekten über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen und bestimmte Berufsstandards einhalten.
Personen, die sich nicht in die Architektenkammer eintragen lassen, dürfen nur Bezeichnungen wie „Raumgestalter“ oder „Interior Designer“ verwenden. Diese gesetzlichen Bestimmungen gewährleisten, dass Innenarchitekten nicht nur in der Gestaltung von Räumen geschult sind, sondern auch in den baurechtlichen, technischen und funktionalen Aspekten der Raumplanung.
Was ist die Architektenkammer?
Die Architektenkammer ist eine berufsständische Organisation, die die Interessen von Architekten und Innenarchitekten in Deutschland vertritt. Sie regelt unter anderem die Zulassung von Innenarchitekten, sorgt für die Einhaltung der Berufsordnung und stellt sicher, dass ihre Mitglieder stets auf dem neuesten Stand der baurechtlichen und fachlichen Anforderungen sind.
Die Mitgliedschaft in der Architektenkammer ist Voraussetzung für die Verwendung des geschützten Titels „Innenarchitekt“ und gibt den Innenarchitekten die notwendige rechtliche Grundlage, ihre beruflichen Tätigkeiten auszuführen.
Was darf ein Innenarchitekt laut Recht alles machen?
Innenarchitekten haben vielfältige Aufgaben, die über die reine Raumgestaltung hinausgehen. Sie sind nicht nur für die ästhetische Gestaltung von Innenräumen zuständig, sondern auch für deren funktionale und baurechtliche Planung. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem:
Bauanträge: Innenarchitekten dürfen Bauanträge einreichen und sind in der Planung von Umbauten, Renovierungen und Neubauten aktiv beteiligt. Sie müssen dabei sicherstellen, dass alle baurechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Raumplanung: Die Gestaltung von Innenräumen erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Auftraggebern, wobei Aspekte wie Ergonomie, Barrierefreiheit und Funktionalität berücksichtigt werden.
Erstellung von Bauvorlagen: Innenarchitekten erstellen die notwendigen Bauvorlagen und Zeichnungen für die Umsetzung von Bauprojekten.

Wichtige Gesetzestexte und Normen für Innenarchitekten
Innenarchitekten müssen sich mit verschiedenen Gesetzestexten und Normen auskennen, um ihre Projekte rechtssicher zu gestalten. Zu den wichtigsten gehören:
VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen): Regelt die Vergabe und Ausführung von Bauaufträgen, einschließlich der Innenraumgestaltung.
BauGB (Baugesetzbuch): Bestimmt Vorschriften zur Planung und Ausführung von Bauvorhaben, auch für Innenräume.
DIN 18040 (Barrierefreies Bauen): Legt Anforderungen für die barrierefreie Gestaltung von Innenräumen fest.
EnEV (Energieeinsparverordnung): Regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude und Innenräume, speziell bei Materialwahl und Raumplanung.
Arbeitsstättenverordnung: Bestimmt Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsplätzen, insbesondere in Bezug auf Ergonomie und Sicherheit.
HBO (Hessische Bauordnung): Besonders relevant für Innenarchitekten in Hessen, da sie baurechtliche Vorgaben für Bauprojekte im Bundesland festlegt.
Fachliteratur und Rechte in der Innenarchitektur
Um stets gut informiert und rechtlich abgesichert zu arbeiten, sollten Innenarchitekten regelmäßig Fachliteratur und relevante Gesetzestexte studieren. Zu den wichtigen Büchern gehören unter anderem:
„Innenarchitektur: Grundlagen, Planung, Gestaltung“ von David Dernie
„Das große Buch der Architektur und Innenarchitektur“ von Peter Collins
„Farbgestaltung in der Innenarchitektur“ von Lothar Riegel
„Möbel: Eine Geschichte der Möbelgestaltung“ von Klaus-Jürgen Sembach
„Raumgestaltung und Farbgestaltung“ von Elisabeth Matt
„Innenarchitektur: Vom Entwurf zum Detail“ von Michael Götte
Diese Werke bieten wertvolle Einblicke in die Theorie und Praxis der Innenarchitektur und helfen dabei, sowohl kreative Ideen als auch rechtliche Anforderungen zu berücksichtigen.
Fazit
Innenarchitekten müssen nicht nur ein kreatives Auge und technisches Know-how besitzen, sondern sich auch intensiv mit relevanten rechtlichen Aspekten auskennen. Der Beruf erfordert eine fundierte Ausbildung, eine Mitgliedschaft in der Architektenkammer und ein umfassendes Wissen über Gesetzestexte und Normen. Nur so können Innenarchitekten sicherstellen, dass ihre Projekte sowohl ästhetisch ansprechend als auch rechtlich abgesichert sind.
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